Überprüfen sie, welche rezepte sie haben


Mit der Nationalen Arzneimittelliste kann das Gesundheitswesen Ihre Verschreibungen mit Ihrer Erlaubnis einsehen

Hunderttausende von Patienten erhalten täglich ein verschreibungspflichtiges Medikament. Bisher fehlte es jedoch an einem gemeinsamen und aktuellen Bild dieser medikamentösen Behandlungen. Zum Beispiel waren Gesundheitsdienstleister nicht immer in der Lage, Medikamente zu sehen, die ihren Patienten von einem anderen Gesundheitsdienstleister verschrieben wurden.

Am 1.

Mai tritt das Gesetz über die nationale Arzneimittelliste in Kraft. Gleichzeitig führt die eHealth-Agentur die Nationale Arzneimittelliste ein. Das bedeutet einige Neuerungen für Privatpersonen, das Gesundheitswesen und Apotheken. Diese Nachricht wird nach und nach über einen Zeitraum von zwei Jahren kommen.

Eine wesentliche Verbesserung besteht darin, dass qualifiziertes medizinisches Fachpersonal in der Lage sein wird, Informationen über alle Verschreibungen des Patienten zu sehen, unabhängig davon, wo im Land er verschrieben wurde.

Dies erleichtert die Vermeidung falscher Kombinationen von Arzneimitteln und verringert das Risiko eines Missbrauchs von Betäubungsmitteln.

Leichter Auch verschreibende Ärzte

, Krankenschwestern, Hebammen, Zahnärzte und andere Angehörige der Gesundheitsberufe, die zur Verschreibung von Arzneimitteln berechtigt sind, erhalten die Möglichkeit, die Informationen über die Verschreibung des Patienten aktuell, korrekt und aktuell zu halten.

So kann das Apothekenpersonal leichter feststellen, welche Verschreibung relevant ist, wenn der Patient das Medikament abholt. Gleiches gilt für Patienten, die ihre Rezepte im digitalen Service Läkemedelskollen sehen.

Dadurch, dass das Gesundheitssystem, die Apotheken und der Patient selbst das gleiche Bild von den vom Patienten verschriebenen und eingeholten Medikamenten haben, sinkt das Risiko einer falschen oder doppelten Medikation und erhöht die Möglichkeit einer bestmöglichen Behandlung.

Gut zu wissen, wenn Sie sich behandeln lassen

Die Nationale Medikationsliste soll es für Sie als Patient besser und sicherer machen, wenn Sie mit der Gesundheitsversorgung in Berührung kommen.

Zum Beispiel sollten Sie nicht so viel Verantwortung dafür übernehmen müssen, darüber zu erzählen, welche Arzneimittel, die Sie bei früheren Gelegenheiten erhalten haben.

Der National Drug List Act dient auch dem Schutz Ihrer Privatsphäre. Das bedeutet, dass Sie es sind, der über die Informationen in der Nationalen Arzneimittelliste entscheidet. Ärzte, Krankenschwestern, Hebammen, Zahnärzte und andere Angehörige der Gesundheitsberufe müssen in der Regel Ihre Erlaubnis einholen, um die Informationen einsehen zu können.

Dies wird als Einholung der Einwilligung bezeichnet.

Wenn Sie als Patient besondere Gründe haben, ein Rezept für die Gesundheitsversorgung nicht vorzuzeigen, haben Sie auch das Recht, es zu verbergen. Denken Sie daran, dass dies bedeuten kann, dass es schwieriger wird, Ihnen die bestmögliche Behandlung zu geben, z. B. die Vermeidung unangemessener Kombinationen von Medikamenten.

Auch Ihre Sicherheit ist wichtig.

Wenn Sie so krank werden, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Einwilligung zu geben, haben Angehörige der Gesundheitsberufe in einigen Fällen das Recht, Ihre Daten einzusehen, um Ihnen die benötigte Versorgung zukommen zu lassen.

Sie behalten den Überblick über Ihre Rezepte im digitalen Läkemedelskollen service. Wenn Sie Kinder oder Haustiere haben, können Sie deren Rezepte im selben Service sehen. Dort können Sie auch einer anderen Person eine Vollmacht für Apothekenangelegenheiten erteilen.

Dies ist gut, wenn Sie Hilfe beim Abholen Ihrer Medikamente in einer Apotheke oder bei der Online-Bestellung von Medikamenten benötigen. Der Medicinmedelskollen ist über 1177.se und ehalsomyndigheten.se zu erreichen.

Neu für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in Apotheken

Das Gesetz über die Nationale Arzneimittelliste gibt Angehörigen der Gesundheitsberufe die Möglichkeit, alle Verschreibungen von Patienten einzusehen, unabhängig davon, wo sie verschrieben wurden.

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(Bisher haben sie diese Informationen nur für Patienten gesehen, die ihre Medikamente in Beuteln verpackt bekommen.)

Angehörige der Gesundheitsberufe können bereits die vom Patienten gesammelten Arzneimittel sehen, und mit der Nationalen Arzneimittelliste werden Informationen über Verschreibungen und Entnahmen an derselben Stelle angezeigt. Spätestens ab dem 1. Mai 2023 können Angehörige der Gesundheitsberufe Informationen über die Verschreibungen und Abhebungen von Patienten aus dem ganzen Land in ihren Krankenaktensystemen einsehen.

in In Ausnahmefällen dürfen Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Hebammen, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie andere Angehörige der Gesundheitsberufe, die zur Verschreibung von Arzneimitteln berechtigt sind, Informationen über eine Verschreibung verheimlichen.

Zum Beispiel können die Verschreibungen und Entnahmen eines minderjährigen Patienten vor Erziehungsberechtigten und Vertretern verborgen werden, wenn der verschreibende Arzt der Meinung ist, dass die Kenntnis dieser Informationen ein Risiko für den Patienten darstellen könnte. Für die Apotheker der Apotheken sieht es dann so aus, als ob die Aufgabe blockiert ist.

Weitere Informationen

finden Sie auf der Website der Agentur für elektronische Gesundheitsdienste, um weitere Informationen über die Nationale Arzneimittelliste zu erhalten.

Über die Nationale Arzneimittelliste

Alle Gesundheitsdienstleister und Apotheken müssen ihre Systeme bis zum 1.

Mai 2023 an die Nationale Arzneimittelliste angepasst haben. Die Nationale Medikationsliste ist eine prioritäre Initiative im Rahmen der Vision eHealth 2025.

Die Agentur für eHealth informiert über die Nationale Arzneimittelliste in Zusammenarbeit unter anderem mit Apotheken, Gesundheitsdienstleistern, Regionen und Kommunen. Neben den Aufgaben der Agentur für elektronische Gesundheitsdienste Website ist 1177.se eine wichtige Informationsquelle über die Nationale Arzneimittelliste.

Für Fragen

Fragen aus der Presse wenden Sie sich bitte an den Pressedienst
der Agentur für eHealth, Telefon: 010-106 07 98, E-Mail: presstjanst@ehalsomyndigheten.se

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte registrator@ehalsomyndigheten.se

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