Verschreibung für krankenschwester
Im
Jahr 1993 beschloss der Reichstag, dass für Medikamente, die von Bezirkskrankenschwestern verschrieben werden, der gleiche Preisnachlass gewährt werden sollte, als wenn das Medikament von einem Arzt verschrieben worden wäre. Die Agentur für Medizinprodukte hat im Auftrag der Regierung Verordnungen erlassen, welche Arzneimittel verschrieben werden dürfen. Die Sozialfürsorgeverwaltung hat ihrerseits in Verordnungen und allgemeinen Ratschlägen die besonderen Ausbildungsanforderungen festgelegt, die gelten, damit die Bezirkskrankenschwestern und -pfleger das Recht zur Verschreibung der Arzneimittel ausüben können.
Der Service für die Patienten hat sich verbessert.
Das Verschreibungsrecht bringt auch finanzielle Vorteile mit sich, da Ärzte mit bestimmten Aufgaben betraut werden können. Doppelungen von Patientenbesuchen können z.B. vermieden werden, weil der Patient seine Verschreibung direkt von der Bezirksschwester erhält. Früher mussten die Patienten der Bezirkskrankenschwester auch einen Arzt aufsuchen, wenn sie Medikamente gegen ihr Leiden benötigten. Die Zufriedenheit des Die Zahl der einzelnen Bezirkskrankenschwestern hat zugenommen.
Sie kann ihren Patientenbesuch selbst stoppen und hat so die Effizienz ihrer Arbeit gesteigert. Es wurden keine Bemerkungen zur Patientensicherheit gemacht oder dem National Board of Health and Welfare (HSAN) gemeldet.
Das National Board of Health and Welfare legt derzeit eine Bewertung der Verschreibung von Medikamenten durch Bezirkskrankenschwestern vor, was der Regierung eine natürliche Gelegenheit gibt, einen neuen Standpunkt dazu einzunehmen, ob die Möglichkeiten der Bezirkskrankenschwestern, Medikamente zu verschreiben, ausgeweitet werden können und sollten.
Gleichzeitig sollte die Regierung prüfen, ob ein begrenztes Verschreibungsrecht ähnlich dem der Bezirkskrankenschwestern und -pfleger mehr Gruppen von Krankenschwestern einschließen sollte. Meines Erachtens gibt es gute Gründe, diesen Weg weiterzugehen und in Bereichen wie den unten genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Im kommunalen Gesundheitswesen und in der medizinischen Versorgung gibt es Krankenschwestern und Krankenpfleger mit einer anderen Fachausbildung als der Bezirkskrankenschwester.
Wenn Sie z. B. Krankenschwestern und Krankenpfleger mit geriatrischer Ausbildung oder Ausbildung in häuslicher Krankenpflege/Rehabilitation erhielten ein ähnliches Recht wie Bezirksschulkrankenschwestern, bestimmte Arzneimittel zu verschreiben, die Pflege und Dienstleistungen für ältere Menschen, die zu Hause gepflegt werden oder in den Sonderwohnformen wohnen, könnten erheblich verbessert werden. Zusätzlich zu den speziellen Listenfähigkeiten, die diese Krankenschwestern bereits haben, wäre auch ein Spezialkurs in Pharmakologie erforderlich, genau wie für die Bezirkskrankenschwestern.
Die Effizienz und der Service im Gesundheitswesen würden ebenfalls gesteigert, wenn bestimmte Krankenschwestern das Recht hätten, Verschreibungen für Patienten mit langfristigen oder chronischen Krankheiten zu erneuern (zu wiederholen).
Voraussetzung ist natürlich, dass der Arzt die Diagnose gestellt hat und der Patient gut auf die aktuelle Medikation vorbereitet ist. Das Gesetz könnte zum Beispiel für Diabetes-Krankenschwestern, Bluthochdruckkrankenschwestern und Krankenschwestern gelten. Sie verfügen über eine speziell angepasste Ausbildung und führen bereits selbstständig Nachsorge und bestimmte Behandlung von Patienten mit diesen Krankheiten.
Das Recht zu erhalten, Verschreibungen zu erneuern, wenn es keine Unstimmigkeiten in den Testergebnissen gibt oder anderweitig besteht, könnte die wertvolle Zeit der Ärzte entlasten. Auch in diesen Fällen müssen Anforderungen an eine angepasste pharmakologische Ausbildung gestellt werden.
Seit etwa 20 Jahren haben Hebammen das Recht, Preven-Medikamente zu verschreiben. Eine Reihe von Hebammen haben bereits mit der Geburtshilfe unter individueller Leitung begonnen.
Viele Hebammen haben ein Interesse daran, mehr Arten von eigenen Kliniken zu betreiben, z. B. in der Inkontinenz- und Menopauseversorgung, Bereiche, die derzeit im öffentlichen Gesundheitswesen relativ unentwickelt sind. Es sollten daher die Möglichkeiten für Hebammen in Betracht gezogen werden, verschiedene Arten von Arzneimitteln zu verschreiben, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, und zwar sowohl unter dem Gesichtspunkt ihrer eigenständigen Rolle für die Gesundheit von Frauen als auch zur Förderung der Entwicklung von mehr Versorgungsmöglichkeiten für unterschiedliche Patientengruppen.
Unter Bezugnahme auf das oben Gesagte wird
der Reichstag ersucht, der Regierung mitzuteilen, was in dem Antrag über die Möglichkeit der Ausweitung des Rechts auf die Verschreibung von Arzneimitteln auf mehr Gruppen von Krankenschwestern gesagt wurde.
Stockholm, 2. Oktober 1997 |
Irene Vestlund (s) |
Gotab, Stockholm 1997